Im Gegensatz zum Hobbyfotographen, ist der Beruf des Fotographen eine erwerbsmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der Fotographie. Die staatlich anerkannte und gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Fotograph“ kann nur die Person führen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert hat. Tätigkeitsbereiche des Fotographen sind in der Reproduktion, in der Kunst, im Fotostudio oder bei der Presse, bei Film und Fernsehen oder in der Werbung zu finden. (weiterlesen…)